Aufnahmeberatung und Anmeldung
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wichtige Infos zur Aufnahme in Wohn- und Tagesplätze
- Eintrittsalter: In der Regel ab 18 Jahren (bei Inkrafttreten der IV-Rente)
- IV-Rente: Muss vorhanden oder muss vom Kanton bewilligt sein.
- Wohnsitz: Muss im Kanton Luzern liegen (Ausnahmen möglich).
- Kostenübernahme: Für eine Aufnahme muss die Kostenübernahmegarantie des Kantons vorliegen.
- Vertrag: In einem Vertrag werden die Aufnahmebedingungen festlegt.
- Wohngruppen: Die Vergabe des Wohnplatzes richten sich nach dem individuellen Betreuungsbedarf.
- Frühzeitige Anmeldung: Empfehlenswert
- Interne Übertritte: Möglich, das Anliegen wird geprüft.
Wichtige Infos zur Aufnahme von Tagesbeschäftigten im Triva
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Die Tagesbeschäftigten bewältigen den Arbeitsweg im Triva selbstständig und besitzen die Fähigkeit, sich in eine Arbeitsgruppe einzufügen. Einzelbegleitung ist nur in begrenztem Mass möglich.
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Die Tagesbeschäftigten im Triva benötigen keinen dauernden und hohen Pflege- und Betreuungsaufwand.
Anmeldeprozess
1. Ihre Anfrage: per Telefon, Mail oder via Kontaktformular
2. Erstabklärung: Bedarf wird telefonisch geklärt.
3. Informationsgespräch: Findet vor Ort statt. Die Anliegen werden besprochen.
4. Anmeldung: Sobald der positive Entscheid gefallen ist, bitte das Anmeldeformular (untenstehend) downloaden und per Mail an die Aufnahmeberatung senden.
Kosten: Ein Grossteil wird von Gemeinden und Kantonen übernommen. Details zur Kostenbeteiligung und Selbstzahlerbeiträgen erhalten Sie zugeschickt.
Kostenbeteiligungsordnung: Ist die Grundlage für die Rechnungsstellung (gedeckt durch IV-Rente, Ergänzungsleistung, Hilflosenentschädigung).