SSBL Momentaufnahme aus dem Atelier Malen | © copyright by jutta vogel

Das Leben mit einem guten Werk vollenden

Neben Ihrer Familie und engsten Angehörigen können Sie einen Teil Ihres Vermögens an die SSBL Stiftung für selbstbestimmtes und begleitetes Leben vermachen oder unsere Organisation in Ihrem Testament als Erbin einsetzen. Dank Ihrer Grosszügigkeit können Sie über Ihr Leben hinaus Gutes bewirken. Mit Ihrem Beitrag können wir Projekte für Menschen mit Behinderung finanzieren, die sonst nicht realisierbar wären.

Ihre Nachlassplanung gibt Ihnen die beruhigende Gewissheit, dass Ihr Vermögen über Ihren Tod hinaus für Werte, Ziele und Überzeugungen eingesetzt wird, die Ihnen am Herzen liegen.

Alle Informationen in Kürze finden Sie in unserem Nachlassplanung Flyer (PDF)

 

Menschen mit Behinderung im Testament begünstigen, weshalb?

  • Sie halten fest, was Ihnen wichtig ist und stellen sicher, dass Ihr Vermögen über Ihren Tod hinaus in ihrem Sinne eingesetzt wird.
     
  • Sie bereichern das Leben von Menschen mit Behinderung langfristig. Ihr Vermächtniss wird zweckgebunden, sorgfältig und vertraulich behandelt und fliesst vollständig in die Projekte und die Hilfsfonds der SSBL.
  • Ohne Abzug: Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

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Freude schenken über das Lebensende hinaus

Die Möglichkeiten

Erbschaft

In Ihrem Testament regeln Sie die Aufteilung Ihres Nachlasses als Ganzes. Sie können die SSBL als Erbin einsetzen und so langfristig einen Teil Ihres Vermögens Menschen mit Beeinträchtigung zukommen lassen. Gibt es gesetzliche Erben in der Familie, so muss der gesetzliche Pflichtteil eingehalten werden.

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Vermächtnis (Legat)

Mit einem Vermächtnis (Legat) in Ihrem Testament können Sie die SSBL mit einem festgelegten Spendenbetrag (Bar- oder Sachspende) aus Ihrem Nachlass berücksichtigen. Solche Vermächtnisse sind steuerbefreit und kommen vollumfänglich der SSBL zugute.

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Begünstigung durch Versicherungen

Bei einigen Versicherungsarten (z.B. Lebensversicherung) kann der Begünstigte frei gewählt werden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die SSBL als begünstigte Institution einzusetzen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.

Für professionelle Beratung empfehlen wir Ihnen gerne externe, unabhängige Spezialistinnen und Spezialisten.

Rendite für Gemeinnützigkeit

Diese innovative Art der Gemeinnützigkeit eignet sich für Personen, die zu Lebzeiten den Ertrag eines Teils ihres Vermögens der SSBL zukommen lassen möchten, jedoch (noch) nicht das Vermögen selbst. Der erwirtschaftete Ertrag dieses Vermögens wird gemäss Ihrem Wunsch der SSBL zur Verfügung gestellt. 

Für professionelle Beratung empfehlen wir Ihnen gerne externe, unabhängige Spezialistinnen und Spezialisten.

SSBL Tagesbeschäftigte kuschelt mit einem Therapiepferd  | © copyright by jutta vogel

 

Beim komplexen Thema Nachlassplanung ist professionelle Beratung wichtig

Auf dem Online-Portal DeinAdieu finden Sie umfangreiche Informationen für ein selbstbestimmtes Lebensende. Die Plattform bietet Mustervorlagen für Testamente, Patientenverfügungen, Vorsorgeaufträge sowie eine Übersicht unabhängiger Dienstleister und geprüften Schweizer Hilfswerke.

Damit Sie für das komplexe Thema «Nachlassplanung» auf professionelle Beratung zählen können, empfehlen wir Ihnen gerne externe, unabhängige Spezialistinnen und Spezialisten.

Simone Hinnen
Leitung Marketing & Kommunikation

Ihre Ansprechperson für Erbschaften und Legate

T 041 269 37 15
simone.hinnen@ssbl.ch