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SSBL im Testament begünstigen 

Neben Ihrer Familie können Sie einen Teil Ihres Vermögens an die SSBL Stiftung für selbstbestimmtes Leben vermachen oder uns als Erbin einsetzen. Mit Ihrer Unterstützung ermöglichen Sie Projekte für Menschen mit Behinderung, die ohne Sie nicht realisierbar wären. So bleibt Ihr Vermögen auch nach Ihrem Tod ein Beitrag zu Werten und Zielen, die Ihnen wichtig sind. 

Alle Informationen in Kürze finden Sie auf unserem Flyer zur Nachlassplanung.

Ihre Ansprechperson

Walter Dellenbach

Vorsitzender der Geschäftsleitung

 

Erbschaft 

In Ihrem Testament regeln Sie die Verteilung Ihres Nachlasses. Sie können die SSBL als Erbin einsetzen und so Menschen mit Beeinträchtigung unterstützen. Der gesetzliche Pflichtteil muss bei bestehenden Erben berücksichtigt werden.

Mit einem Vermächtnis (Legat) in Ihrem Testament können Sie die SSBL mit einer Bar- oder Sachspende bedenken. Vermächtnisse sind steuerbefreit und kommen vollständig der SSBL zugute. 

Bei einigen Versicherungen, wie der Lebensversicherung, können Sie die SSBL als Begünstigte einsetzen. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung. Für professionelle Beratung empfehlen wir unabhängige Spezialisten.

Diese Form der Gemeinnützigkeit ermöglicht es, den Ertrag eines Teils Ihres Vermögens der SSBL zukommen zu lassen, ohne das Vermögen selbst zu vererben. Der Ertrag wird gemäss Ihrem Wunsch verwendet. Für professionelle Beratung empfehlen wir unabhängige Spezialisten.

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